Letzte Woche hat die Chefredaktorin von Radio SRF angekündigt, dass die Planung des Umzugs vorangetrieben wird – noch bevor das Konsultationsverfahren durchgeführt worden ist. Das widerspricht diametral dem, was die SRG am Tag des VR-Entscheids beschlossen hat und den üblichen Gepflogenheiten in solchen Fällen.
Die Mitteilung im Intranet und an die Medien vom 19. September lautet: «Die Teilverlegungen stehen unter Vorbehalt des Ergebnisses des durchzuführenden Konsultationsverfahrens».
Ein Auszug aus dem Interview mit Ruedi Matter im Intranet vom gleichen Tag: «Die Teilverlagerung der Radioredaktionen von Bern nach Zürich soll vorbehältlich eines Konsultationsverfahrens stattfinden. Was heisst das? Das Konsultationsverfahren ist eine gesetzliche Vorgabe, da die Verlagerung eines Teils der Radioredaktionen sogenannte Änderungskündigungen bewirkt: Jene Mitarbeitenden von SRF und tpc, die künftig in Zürich angesiedelt sein sollen, müssen neue Arbeitsverträge mit neuem Arbeitsort erhalten. Obwohl wir durch diese Verlagerung keine Stellen abbauen wollen, haben die betroffenen Mitarbeitenden das Recht, dazu angehört zu werden.»
Wie sieht es nun aus mit diesem Recht? Viele Kolleginnen und Kollegen sind motiviert, am Konsultationsverfahren mitzumachen. Wenn dieses erst nach der Umzugsplanung erfolgt, ist es definitiv eine sinnlose Alibi-Übung.
Wir verlangen, dass die SRG alle Umzugsplanungen stoppt, bis das Konsultationsverfahren durchgeführt worden ist. So wurde es versprochen. Sonst ist ein Affront gegenüber den Mitarbeitenden. Ihnen wird die Chance genommen, rechtzeitig seriöse Alternativen zu prüfen und einzubringen.
Wir verlangen, dass die SRG ehrlich kommuniziert und Abschied nimmt von irreführenden und schönfärberischen Begriffen wie «Teilumzug». Das ist reine Propaganda.
Der Vorstand SSM Radiostudio Bern